Eltern
Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler wirken in vertrauensvoller Zusammenarbeit an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mit und fördern dadurch die Eigenverantwortung der Schule. (§62 (1) SchulG NRW)
Diese vertrauensvolle Zusammenarbeit findet in den Mitwirkungsgremien bzw. Mitwirkungsorganen statt.
Schulkonferenz
- Oberstes Mitwirkungsgremium der Schule.
- Mitglieder: gewählte Vertreter der Eltern und der Lehrer.
- Elternvertreter: Frau Plücker-Rosbach, Frau Strobel, Frau Bayar (Vertretung: Frau Jörgens, Frau Bekci, Frau Ergül)
- Lehrervertreter: Frau Stein, Frau Gierse, Frau Schewe (Ersatzmitglieder: Frau Bornemann, Frau Wehner, Herr Rittinghaus)
Schulpflegschaft
- Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule.
- Mitglieder: Vorsitzende der Klassenpflegschaften
- Vorsitzende: Frau Plücker-Rosbach (OB)
- Stellv. Vorsitzender: Herr Klitsch (VU6)
Klassenpflegschaften
Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern und Lehrerinnen und Lehrern. Dazu gehören insbesondere die Information und der Meinungsaustausch über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse.
Mitglieder: Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klasse
Schülervertretung/Schülerrat
- Die Schülervertretung nimmt die Interessen der Schülerinnen und Schüler wahr. Sie vertritt insbesondere deren Belange bei der Gestaltung der Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule.
- Mitglieder: gewählte Klassensprecherinnen und Klassensprecher
- Verbindungslehrer: Herr Thelen / Frau Baldes
Mitwirkungsgremien der Lehrerinnen und Lehrer:
- Lehrerkonferenz, Fachkonferenzen, Lehrerrat