Eltern

Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler wirken in vertrauensvoller Zusammenarbeit an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mit und fördern dadurch die Eigenverantwortung der Schule. (§62 (1) SchulG NRW)

 

Diese vertrauensvolle Zusammenarbeit findet in den Mitwirkungsgremien bzw. Mitwirkungsorganen statt.

 

Schulkonferenz

  • Oberstes Mitwirkungsgremium der Schule.
  • Mitglieder: gewählte Vertreter der Eltern und der Lehrer.
  • Elternvertreter: Frau Plücker-Rosbach, Frau Strobel, Frau Bayar (Vertretung: Frau Jörgens, Frau Bekci, Frau Ergül)
  • Lehrervertreter: Frau Stein, Frau Gierse, Frau Schewe (Ersatzmitglieder: Frau Bornemann, Frau Wehner, Herr Rittinghaus)

Schulpflegschaft

  • Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule.
  • Mitglieder: Vorsitzende der Klassenpflegschaften
  • Vorsitzende: Frau Plücker-Rosbach (OB)
  • Stellv. Vorsitzender: Herr Klitsch (VU6)

Klassenpflegschaften

 

Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern und Lehrerinnen und Lehrern. Dazu gehören insbesondere die Information und der Meinungsaustausch über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse.

 

Mitglieder: Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klasse

 

Schülervertretung/Schülerrat

  • Die Schülervertretung nimmt die Interessen der Schülerinnen und Schüler wahr. Sie vertritt insbesondere deren Belange bei der Gestaltung der Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule.
  • Mitglieder: gewählte Klassensprecherinnen und Klassensprecher
  • Verbindungslehrer: Herr Thelen / Frau Baldes

Mitwirkungsgremien der Lehrerinnen und Lehrer:

  • Lehrerkonferenz, Fachkonferenzen, Lehrerrat